Klausur Allgemeines Verwaltungsrecht (Raumaufteilung & Hilfsmittelbekanntmachung)

Die Zwischenprüfung, Abschlussklausur und Modulabschlussklausur zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht“ findet am Donnerstag, den 09.02.2016 statt.

In welchen Räumlichkeiten Ihre Klausur stattfindet, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. Bitte finden Sie sich rechtzeitig bei den jeweiligen Prüfungsräumlichkeiten ein. Ab 10.00 Uhr wird Einlass gewährt. Beginn der zweistündigen Schreibzeit ist 10.15 Uhr. Halten Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass) zur Überprüfung Ihrer Identität bereit. Bitte bringen Sie einen Tacker mit, um die von Ihnen beschriebenen Blätter zu heften.

Für die Zwischenprüfung und die Modulabschlussklausur wird das Klausurpapier gestellt. Für die Abschlussklausur und müssen Sie selbst ausreichend Papier für die Klausur bereithalten.

Raumaufteilung

Zwischenprüfung

Die Klausur für die Zwischenprüfung wird in zwei Räumen geschrieben. Die Aufteilung erfolgt alphabetisch nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen wie folgt:

Abschlussklausur

Die Abschlussklausuren werden in zwei Räumen geschrieben. Die Aufteilung erfolgt alphabetisch nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen wie folgt:

Modulabschlussklausur

Die Modulabschlussklausur wird ausschließlich im Raum JDC 1.282 im Juridicum geschrieben (Wegbeschreibung).

Schreibzeitverlängerung

Personen, denen vom Dekanat eine Schreibzeitverlängerung gewährt wurde, schreiben unabhängig von der Art der Klausur ausschließlich im Raum JDC 1.282 im Juridicum (Wegbeschreibung).

Hilfsmittelbekanntmachung

Die zulässigen Hilfsmittel für die AVR-Klausur am 09.02.2016 richten sich nach der alten Hilfsmittelbekanntmachung des Landesjustizprüfungsamtes (gültig bis 31.08.2016). Diese kann auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes eingesehen werden:

Hilfsmittelbekanntmachung (gültig bis 31. August 2016, letztmalig im Termin 2016/1)

Neben den dort genannten Gesetzestexten

  • Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband),
  • Ziegler/Tremel, Gesetze des Freistaates Bayern (Loseblattsammlung)

sind auch die folgenden Gesetzestexte zugelassen:

  • Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5756,
    Basistexte Öffentliches Recht: ÖffR,
  • Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5526, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO,
  • F.-Müller Verlag, Textsammlung Staats- und Verwaltungsrecht Freistaat Bayern
  • F.-Müller Verlag, Textsammlung Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland
  • Nomos Gesetze, Textsammlung Landesrecht Bayern,
  • Nomos Gesetze, Textsammlung Öffentliches Recht.

Zulässige Eintragungen in den Hilfsmitteln:

Hinsichtlich der Zulässigkeit von Eintragungen gilt die oben genannte alte Hilfsmittelbekanntmachung des Landesjustizprüfungsamtes (gültig bis 31.08.2016).

Danach gilt:

  1. Die Hilfsmittel dürfen keine Bemerkungen enthalten. Ausgenommen sind einzelne handschriftliche Verweisungen auf Vorschriften (Zahlenhinweise) sowie gelegentliche Unterstreichungen, soweit sie nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen oder schematisch aufgebaut sind. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Bemerkungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.
  2. Beilagen und eingefügte Blätter sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Beilagen, die vom Verlag den zulässigen Hilfsmitteln beigegeben werden.
  3. Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese ausschließlich Gesetzesbezeichnungen und Verweisungen auf Vorschriften (Zahlenhinweise) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.

Wichtiger Hinweis:

Damit sind farbige Markierungen zulässig