GKÖR II – Rückgabe und Besprechung der Abschluss- und Zwischenprüfungsklausur im Grundkurs Öffentliches Recht II

Rückgabe:
  • Eine Herausgabe jenseits der offiziellen Rückgabe erfolgt Dienstag bis Donnerstag von 10-11h am Lehrstuhl Geis.
  • An Dritte kann die Klausur nur gegen Abgabe einer schriftlichen Vollmacht erfolgen (kein Whatsapp, E-Mail auf dem Handy, etc.)
  • Die Noteneintragung in MeinCampus ist erfolgt.
Remonstration:
  • Die Remonstrationsfrist beträgt zwei Wochen, beginnend mit der Besprechung am 19.09.2019.
  • Sie endet damit mit Ablauf des 04.10.2019. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, der Nachweis des rechtzeitigen Zugangs obliegt Ihnen. Es wird deshalb eine persönliche Übergabe empfohlen.