Modulabschlussprüfung zum Verwaltungsrecht II (Prüfungsnr. 55851)

Die Rückgabe der Modulabschlussprüfung zum Verwaltungsrecht II (Prüfungsnummer 55851) ist ab Donnerstag, 24. August 2016 in Raum 0.122 von Dienstag bis Donnerstag 10:00 bis 11:00 Uhr möglich.

Die Remonstrationsfrist beträgt 14 Tage (Fristende: 8. September 2016, 12:00 Uhr). Remonstrationsanträge im Rahmen der Klausur können unter substantiierter Darlegung einer unrichtigen Korrektur am Lehrstuhl eingereicht werden. Der Antrag bedarf der Schriftform und ist eigenhändig zu unterschreiben (Adresse und E-Mail bitte unbedingt angeben). Bitte fügen Sie die Klausur im Original bei und tragen Sie Sorge dafür, dass Ihr Antrag den Lehrstuhl rechtzeitig erreicht. Verfristete Remonstrationen werden nicht mehr berücksichtigt.

Eine Notenbekanntgabe per E-Mail oder Telefon ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Die Abholung von Klausuren/Hausarbeiten ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht möglich.

Die Wiederholungsklausur findet statt am 5. Oktober 2016 (Prüfungsbeginn: 10:00 Uhr) statt. Zur Teilnahme and der Klausur melden Sie sich bitte über das Prüfungsamt an.