Abschlussklausur „Staatsorganisationsrecht“ – Rückgabe

Die Ausgabe und Besprechung der Abschlussklausur „Staatsorganisationsrecht“ (GK-ÖR I) findet am Dienstag, den 20. März 2018, um 13 Uhr c.t. im KH 2.020 statt.

Die Herausgabe an Dritte ist nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Verfassers möglich. Eine vorherige Notenbekanntgabe oder Ausgabe ist nicht möglich.

Die Remonstrationsfrist beträgt 14 Tage (Fristende: 04.04.2018, 12:00 Uhr). Ein Merkblatt zur Remonstration finden Sie hier.

Der Noteneintrag in MeinCampus für den 2-Fach Bachelor-Studiengang ist bereits erfolgt. Für Studierende der Rechtswissenschaften erfolgt der Eintrag am 21.03.2018. Studierende der Rechtswissenschaft, die vor dem WS 15/16 immatrikuliert waren, erhalten einen Schein, der an die Klausur geheftet wird. Für Studierende, die ab dem WS 15/16 immatrikuliert sind, entfällt die Scheinausgabe.

Die Einsichtnahme für Studierende des 2-fach Bachelor-Studiengangs ist ab Dienstag, den 20.03.2018 von 10.00 bis 12:00 Uhr im Sekretariat (Raum 0.122) möglich (jeweils Dienstag bis Donnerstag). Die Wiederholungsklausur findet am Dienstag, den 27.03.2017 von 10:00 bis 12.00 Uhr (s.t.) statt. Der Prüfungsraum wird noch bekannt gegeben. Bitte melden Sie sich dazu über das Prüfungsamt an.