Hausarbeit: Hinweise

Ergänzungen zur Verständlichkeit:

„Die Vorgaben der jeweils geltenden technischen Anweisungen sind gewahrt.“

Darunter fallen auch die technischen Anleitungen.

B sieht vor diesem Hintergrund keine Hindernisse, den Bebauungsplan nach ordnungsgemäßer
Bekanntmachung zu beschließen.

Im diesem letzten Satz des Sachverhalts reflektiert B das Verhalten der Gemeinde, ein „weiterer“ Beschluss ist nicht gemeint.